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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier findest du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1 Allgemeine Bestimmungen

Das PRIMESIDE Festival ist ein Festival der YDR Music Group, im Folgenden „Veranstalter“ genannt.

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte zum Festival akzeptiert der Erwerber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Inhaber einer Eintrittskarte, der seine Eintrittskarte nicht über die von der Veranstalter bestimmten Ticketanbieter erworben hat oder sonstwie Inhaber einer Eintrittskarte geworden ist, akzeptiert diese Allgemeinem Geschäftsbedingungen in demjenigen Moment, in dem er die Eintrittskarte in Besitz nimmt.

Das Festival findet bei jeder Witterung statt.

Den Anweisungen des Personals der Veranstalter ist strikte Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Festareal ohne Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte. Zivil- und strafrechtliche Schritte der Veranstalter bleiben vorbehalten.

Der Festivalbesucher ist damit einverstanden, dass er als Teil des Publikums filmisch und/oder akustisch aufgenommen wird und dass diese Aufnahmen kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden. Auf die Geltendmachung seiner diesbezüglichen Persönlichkeitsrechte verzichtet er ausdrücklich und unwiderruflich.

Festivalbesucher müssen an beiden Festival-Tagen mindestens 18 Jahre alt sein.

2 Programm

Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung den Inhalt und/oder das Programm des Festivals zu ändern.

3 Lärmimmissionen

Durch den ganzen Abend kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hörund Gesundheitsschäden bestehen. An dem Eingang werden Gehörschutzpfropfen abgegeben.

Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.

4 Sicherheit

Der Ordnungsdienst der Veranstalter führt am offiziellen Eingang zum und entlang des Festareals sowie während der gesamten Dauer des Festivals Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.

Der Ordnungsdienst führt in Absprache / Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch.

Das Recht, den Festivalbesucher aus wichtigem Grund den Eintritt zum Festareal zu verwehren oder vom Festareal zu verweisen, bleibt vorbehalten. Trifft den Festivalbesucher keine Schuld, kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen den Kaufpreis der Eintrittskarte zurückerstatten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt einen wichtigen Grund dar.

5 Zugang zum und Verhalten auf dem Festareal

5.1 Verkehr

Parkieren auf den Zufahrtsstrassen zum Festareal und auf dem Festareal (exkl. Festival Parkplätze) ist strengstens untersagt.

Fahrzeuge, die auf den Zufahrtsstrassen oder nicht auf dem Festival-Parkplatz abgestellt sind, werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt. Der Fahrzeughalter wird kostenpflichtig und hat alle Aufwendungen zu tragen, sobald der Abschleppdienst bestellt ist

Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr

Es sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

5.2 Eintritt

Das Ticket muss beim Eingang, in Kombination mit einem gültigen amtlichen Ausweis, vorgezeigt werden um ein Kontrollarmband zu bekommen. Das Kontrollarmband ist persönlich und nicht übertragbar.

Jede Person, die das Festareal betritt, muss das Kontrollarmband vor Betreten fest verschlossen um das Handgelenk tragen.

Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalter, insbesondere nicht zum Eintritt, und sind ungültig

Das Kontrollarmband berechtigt je nach Bändel zum Eintritt in das Festivalgelände während der auf dem Ticket genannten Zeitdauer.

Verlorene Tickets, Freikarten oder Kontrollarmbänder werden grundsätzlich nicht ersetzt.

Personen, welche sich ohne ordnungsgemäss befestigtes Armband auf dem Festareal aufhalten, werden weggewiesen und verzeigt.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

5.3 Aufnahmen

Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden Künstler sind nicht erlaubt. Aufnahmen für den privaten Gebrauch sind grundsätzlich gestattet.

Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstlern, von Festival Besuchern oder der Festival Infrastruktur ist untersagt.

Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

5.4 Weitere Regeln

Verbotene Gegenstände und Tiere auf dem Festareal sind:

  • Taschen / Rucksäcke größer als DIN A4 Format
  • Camelbag
  • Feuerwerkskörper
  • Faltstangen für Flaggen
  • Flugobjekte (Drohnen, Luftballone, Himmelslaternen etc.)
  • Glas
  • Griller jeglicher Art (Gaskocher, Camping Grills etc.)
  • Selbst mitgebrachte Getränke und Speisen
  • Laserpointer
  • Lose Kabel, Drähte
  • Musikanlagen / Bluetooth Lautsprecher
  • Pulver oder grobkörnige Materialien
  • Roller Skates
  • Schleudern
  • Sperrige Gegenstände
  • Stromaggregate
  • Autobatterien
  • Tiere (ausgenommen Blinden- & Assistenzhunde)
  • Trockeneis
  • Zucker / Staubzucker
  • Waffen (lt. Schweizerischen Waffengesetz) oder andere Gegenstände die als Waffen verwendet werden können
  • Gegenstände mit diskriminierendem oder provokanten Text bzw. Ausdrücken
  • Jegliche Gegenstände die die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitmenschen gefährden
  • Jegliche Gegenstände, die vom Veranstalter als gefährlich erachtet werden können
  • Powerbanks größer als ein Handy

Auf jedes gekaufte Getränk auf dem Festareal wird ein Depot von CHF 2.00 erhoben. Das Depot wird an allen Bars und Getränkeständen zurückerstattet. Ein organisiertes Sammeln von Depots durch Einzelpersonen oder Organisationen – selbst unter dem Deckmantel „guter Zweck“ – ist ohne vorgängige Absprache mit dem Veranstalter verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Personen vom Festareal verwiesen, ohne Rückerstattung des Kaufpreises für das Ticket.

Das Übernachten auf dem Festareal von Freitag auf Samstag ist generell untersagt.

6 Tickets

Tickets sind nur über die von dem Veranstalter bestimmten Ticketanbieter zu kaufen.

6.1 Kein Rückgabe- oder Rückerstattungsanspruch

In keinem Fall besteht ein Rückgaberecht des Tickets oder ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis des Tickets.

Die Festivalbesucher anerkennen insbesondere auch, dass es im Lineup des Festivals jederzeit, auch kurzfristig, zu Änderungen kommen kann; sei es, dass sich Auftrittszeiten verschieben, sei es, dass ein Künstler gar nicht auftritt. Auch diese und ähnliche Sachverhalte begründen weder ein Rückgaberecht des Tickets noch einen Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis des Tickets.

6.2 Weiterverkauf von Tickets

Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkaufs ist untersagt. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch und kann die für den Zweck des Weiterverkaufs erworbenen Tickets sperren und für ungültig erklären. Zivil- und strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

7 Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Veranstalter für ihr eigenes und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Der Veranstalter und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die Festivalbesuchern von Dritten zugefügt werden.

Der Veranstalter ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem Festival aufbewahrt und können abgeholt werden.

8 Schlussbestimmungen

Muss das Festival aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Tod oder Krankheit eines Künstlers, Unwetter, Katastrophen, Unruhen, Terrorismusgefahr, -warnung oder -akt, Epidemien, Pandemien, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Festivals etc.) abgesagt oder verschoben werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe des Tickets noch auf Rückerstattung des Kaufpreises des Tickets, sondern das Ticket kann nur gegen ein Ticket für die nächste Ausgabe des Festivals umgetauscht werden. In Ausnahmefällen kann Der Veranstalter nach eigenem Ermessen und einzelfallweise entscheiden, ob stattdessen der Kaufpreis des Tickets, abzüglich einer Handlingsgebühr von 10% des Kaufpreises (maximale Handlingsgebühr CHF 8.00), zurückerstattet wird. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Muss das Festival aufgrund höherer Gewalt unterbrochen oder abgebrochen werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe des Tickets, auf Rückerstattung des Kaufpreises des Tickets noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des Festivals. Als Unterbruch des Festivals gilt jede ab Eröffnung des Festivals erfolgte temporäre Unterbrechung des Festivals (z.B. wegen Unwetters). Als Abbruch des Festivals gilt jeder ab Eröffnung des Festivals erfolgter Abbruch des Festivals (z.B. wegen behördlichen Verbots).

Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform

Nebenabreden bestehen keine

Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Änderungen gelten als akzeptiert, sofern ihnen nicht innert 30 Tagen nach Publikation widersprochen wird.

Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird ausschliesslich Bremgarten AG, Schweiz, vereinbart.